Erzherzog (Abkürzung: Ehzg.) war von 1453 bis 1918 der Titel des Herrschers des Erzherzogtums Österreich als Erzherzog zu Österreich, Archidux Austriae (mittellateinisch; Abkürzung: A.A.). Den Titel trugen vom 18. Jahrhundert an auch die weiblichen Nachkommen der Familie Habsburg-Lothringen.
Alle ab 1486 gewählten römisch-deutschen Kaiser und Könige aus dem Hause Habsburg – bzw. ab 1780 Habsburg-Lothringen – trugen den Titel im Sinne eines erblichen Adelstitels und in diesem Sinne trugen ihn ab 1804 auch alle Kaiser von Österreich. Da das Hausgesetz Habsburgs bis zum 17. Jahrhundert Erbteilungen zwischen Söhnen verlangte und mehrere Prinzen in Teilen der Habsburgermonarchie parallel regierten, trugen alle Regierenden den Erzherzogstitel. Nachdem durch die Pragmatische Sanktion eine Teilung ausgeschlossen wurde, waren „Erzherzog von Österreich“ und „Erzherzogin von Österreich“ die Adelstitel und Würde aller (ab 1804: kaiserlichen) Prinzen und Prinzessinnen des Hauses Österreich, unabhängig von der Ausübung der Regierung über das Erzherzogtum Österreich.